Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hunde-Schutz-Service

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

    1.1 DSG Hunde-Schutz-Kunden genießen umfassende Dienstleistungen. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Inanspruchnahme dieser Leistungen. Der Vertrag wird zwischen Ihnen als persönlich anspruchsberechtigter Person und der

    Deutsche Schutzbriefgesellschaft mbH (nachfolgend DSG genannt),

    Am Lenkwerk 5,

    33609 Bielefeld,

    Deutschland,

    Telefon: +49 (0)521 7000-150,

    E-Mail: [email protected],

    eingetragen beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 40154, Geschäftsführer: Frank Hippen, USt-IdNr. DE 275766744, oder dem in der Vertragsurkunde angegebenen und von der DSG autorisierten Kooperationspartner geschlossen.

    1.2 Verantwortlich für die Erbringung der Leistungen ist die DSG. Zur Leistungserbringung bedienen wir uns der Leistungen unserer jeweiligen Kooperationspartner.

§ 2 Zugang und Vertragsschluss

    2.1 Als Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages gilt, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind, sich Ihr Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland befindet und Sie sich entweder in einem Probe- oder Prämienzeitraum befinden sowie bei Vertragsverlängerung die Jahresgebühr gezahlt haben.

    2.2 Der Vertrag kann über die Webseite, über E-Mail, Fax, Brief oder Telefon zustande kommen.

      2.2.1 Die auf der Webseite www.deutsche-schutzbrief.de dargestellten Leistungen stellen kein Angebot im juristischen Sinne dar, sondern die Einladung zur Abgabe eines Angebotes durch Sie. Auf der Webseite können Sie ein für den Vertragsschluss erforderliches Formular ausfüllen. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Mit dem Mausklick auf „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ unterbreiten Sie ein verbindliches Kaufangebot. Nach Eingang Ihres Angebotes bei der DSG erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Anmeldung und deren Einzelheiten aufführt, diese stellt jedoch noch keine Vertragsannahme dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch ausdrückliche Erklärung oder den Versand der Ware zustande.

      2.2.2 Falls Sie ein ausgefülltes Vertragsformular per E-Mail, Fax oder Briefsenden, stellt dies Ihr Angebot dar. Nach Eingang Ihres Angebotes bei der DSG erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Anmeldung und deren Einzelheiten aufführt, diese stellt jedoch noch keine Vertragsannahme dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch ausdrückliche Erklärung oder den Versand der Ware zustande.

      2.2.3 Erfolgt der Vertragsschluss am Telefon, so wird dies – falls Sie zuvor zugestimmt haben – durch eine Tonaufnahme dokumentiert. Der Kaufvertrag kommt erst durch ausdrückliche Erklärung oder den Versand der Ware zustande.

    2.3 Für die Inanspruchnahme der Emergency-Dienste istmindestens die Beauftragung des Produktes „Hunde-SchutzBASIS“ erforderlich. Für die Nutzung des GPS-Trackings ist dieBeauftragung des Produkts „Hunde-Schutz PREMIUMPlus“ erforderlich, für das zusätzlich die einmaligen Kosten für denErwerb eines GPS-Trackers entstehen. Unabhängig des jeweiligenProduktes ist zur Nutzung in jedem Fall eine Registrierung über dieWebseite oder Mobile App erforderlich. Sie sind dabei verpflichtet,wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Die DSGbehält sich das Recht vor, fallweise Überprüfungen vorzunehmenund im Falle eines begründeten Verdachts von Missbrauch oder zweckfremder Verwendung den Zugang bis zur Klärung oder ggf.endgültig zu sperren.

    2.4 Nach Registrierung und Erwerb/Bestätigung des Hunde-SchutzPaketes „PREMIUM Plus“ und des dazu anzuwendendenEndgerätes erfolgt eine Zuordnung der Serienkennung des Gerätes,des primären Einsatzlandes „Bundesrepublik Deutschland“ sowieder Zahlungsmodalitäten. Sie erhalten hierüber nachBestelleingang eine schriftliche Bestellbestätigung mit allen für Sierelevanten Vertragsinformationen. Nach dem vorgenanntenBestellprozess erfolgt die Annahme des Vertrages durch dasEinräumen von uneingeschränktem Zugriff zu den Leistungen undServices durch die DSG.

§ 3 Leistungsumfang

Der DSG Hunde-Schutz ist je nach gewähltem Paket eine Kombination aus Service- und versicherungsartigen Leistungen. Die DSG stellt Ihnen entsprechend dem gewählten Produkt „Hunde-Schutz BASIS, PREMIUM oder PREMIUM Plus“ die jeweils inkludierten Leistungen zur Verfügung. Leistungsumfang, Preise sowie Vertragsdauer und Verlängerungen der jeweiligen Produkte ergeben sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter www.hunde-schutz.de veröffentlichten Konditionen.

    3.1 Serviceleistung: Notfall-Telefon

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme sämtlicher Schutzbriefleistungen ist die Erstmeldung über das Notfall-Telefon. Das Notfall-Telefon der Deutschen Schutzbriefgesellschaft steht hierfür an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr unter folgender Nummer zur Verfügung: +49 (0)521 7000 150.

    3.2 Versicherungsartige Leistungen - gilt nur für Hunde-SchutzPREMIUM und PREMIUM Plus

    Als DSG Hunde-Schutz-Kunde erhalten Sie organisatorische undfinanzielle Hilfe bei Unfällen oder Notfällen des versichertenHundes gem. § 4. Die Dienste können telefonisch 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Dienachfolgenden Produktinformationen stellen einen Überblick überdie Inhalte des Hunde-Schutzes dar. Maßgeblich für dieVertragserfüllung sind die zugrundeliegenden allgemeinenVersicherungsbedingungen, die Sie kostenfrei im ServiceCenterder Deutschen Schutzbriefgesellschaft und online über denMitgliederbereich des DSG-Portals abrufen können. Für einenOnline-Abruf loggen Sie sich einfach unter www.deutsche-schutzbrief.de/login ein (bei Erstnutzung des DSG-Portals ist einevorherige Registrierung unter www.deutsche-schutzbrief.de/registrierung notwendig). Die allgemeinenVersicherungsbedingungen finden Sie im Bereich „Downloads“.

    3.3 Der DSG Hunde-Schutz bietet Ihnen ein Online- und Mobile-gestütztes Angebot zur Hinterlegung, Aufzeichnung undAuswertung von Vital- und Notfalldaten sowie von GSM- und GPS-gestützten Daten sowie auf dieses Angebot abgestimmte funk- undGPS-basierende Tracker für Hunde unter www.hunde-schutz.de an.Für die Datenübertragung arbeitet die DSG in zahlreichen Ländern(siehe Länderübersicht auf www.hunde-schutz.de/laenderuebersicht) mit Dritten zusammen(Mobilfunkbetreiber, Internet-Provider, Serveranbieter,medizinische Dienstleister, Versicherungen, etc.).

    3.4 Nachstehende Begriffe kennzeichnen und beschreiben Produkte und Leistungen vom DSG Hunde-Schutz:

    • Hunde-Schutz Mobile App: Software für mobile Endgeräte (Smartphone/Tablet), die je nach Tarif/Abonnement den Zugriff auf die Leistungen ermöglichen.

    • Hunde-Schutz Webseite: Informationsangebot, e-Shop und Kunden-Login zur Produktbestellung, Information und Verwaltung von Kunden- und Tierdaten.

    • Hunde-Schutz GPS-Tracker: GPS-Ortungsgerät zur Aufzeichnung und funkgestützten Weiterleitung der Standortdaten von Hunden.

    3.5 Die DSG leistet keine Garantie für eine ständige Verfügbarkeit ihrer Leistungen. Ausfallszeiten durch Software-Updates oder Servicearbeiten sowie aufgrund technischer Probleme im Bereich der mobilen Datenübertragung, mangelnder Netzabdeckung, Verbindungsproblemen, Problemen mit Verfügbarkeiten eines oder mehrerer Mobilfunkprovider, die nicht im direkten Einflussbereich der DSG liegen, können nicht ausgeschlossen werden. In solchen Fällen leistet die DSG keinen Schadenersatz.

§ 4 Umfang des Versicherungsschutzes – gilt nur für Hunde-Schutz PREMIUM und PREMIUM Plus

    4.1 Versicherung, versichertes Risiko

    Versichert sind im Umfang der nachfolgenden Regelungen der vonder versicherten Person mitgeteilte Hund. Voraussetzung für denVersicherungsschutz ist, dass derjenige Hund, für dessenBehandlung eine Versicherungsleistung beansprucht wird,eindeutig identifizierbar ist. Dies ist der Fall,

    • wenn der Hund zum Zeitpunkt der Behandlung durcheinen Chip mit Chipnummer oder durch eine eintätowierte Nummereindeutig gekennzeichnet und entsprechend in der eingereichtenRechnung des behandelnden Tierarztes durch die Angabe deridentischen Nummer identifiziert ist, oder,

    • wenn eine bislang noch nicht erfolgte eindeutigeKennzeichnung des behandelten Hundes mittels einerChipnummer oder einer eintätowierten Nummer auf Anforderungnachgeholt und dies dann nachgewiesen wird.

    4.2 Versicherungssumme

    Die Leistungen dieser Hunde-Unfall-Operationskostenversicherung(500,- Euro) sind bis zu einer Jahreshöchstentschädigung von500,- Euro pro Versicherungsjahr und Hund versichert und gilt fürdie unter § 4 Nr. 4 genannten Kosten. Das Versicherungsjahr beginnt für den jeweiligen Hund einen Tag nach Abschluss desHunde-Schutzes und beträgt 12 Monate.

    4.3. Versicherungsort

    Versicherungsschutz besteht in Deutschland. Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten besteht weltweit für bis zu 12 Monate Versicherungsschutz.

    4.4 Versicherungsleistungen

    Versichert ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation des versicherten Hundes wegen Unfall (Versicherungsfall) und daraus unfallbedingte Eingriffe unter Narkose/Sedierung/Lokalanästhesie sowie die operationsvorbereitende Untersuchung sowie die Nachbehandlung und umfasst die Kosten für

      4.4.1 Vergütungen des Tierarztes

      Der Versicherer erstattet die Vergütungen des Tierarztes nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 28.7.1999 in der jeweils gültigen Fassung bis zur 3-fachen Höhe des Gebührensatzes und bei Notfällen bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes sowie die Notdienstgebühr nach der GOT, wenn die tierärztlichen Leistungen bei Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen durchgeführt worden ist.

      4.4.2 Kosten für operationsvorbereitende Untersuchung

      Wird eine Operation durchgeführt, so erstattet der Versicherer auchdie Kosten − der Untersuchung, die zur Feststellung der Diagnose

      • die zu der Operation führt – erforderlich war, sowie

      • für daran anschließende weitere Untersuchungen, die der Operationsvorbereitung dienen.

      4.4.3 Kosten für Nachbehandlung

      Zu den Kosten einer Operation zählen auch die Kosten für einesich anschließende Nachbehandlung bis zum 15. Kalendertag nachder Operation.

      4.4.4 Medikamente, Verbrauchsmaterial und Hilfsmittel

      Der Versicherer erstattet die Kosten von Medikamenten,Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln, wenndiese vom Tierarzt verordnet oder verschrieben wurden.

      4.4.5 Wegegeld und Reisekosten bei fehlender Transportfähigkeit

      Der Versicherer erstattet bei Hausbesuchen des Tierarztes die Entschädigungen für Wegegeld und Reisekosten nur, wenn der versicherte Hund nicht transportfähig war und der Tierarzt dies bestätigt. Es gilt nicht als Transportunfähigkeit, wenn lediglich ein geeignetes Transportmittel fehlt.

      4.4.6 Kosten für Behandlung im Ausland

      Wenn der Versicherungsfall während einer Reise im Auslandeintritt, erstattet der Versicherer die Kosten gemäß den Ziffern2.3.1 bis 2.3.7 bis zur Höhe der im jeweiligen Land geltendenüblichen Vergütungen der Tierärzte, jedoch maximal dieVergütungen nach der in Deutschland geltenden GOT.

      4.4.7 Kosten für Einschläferung durch Injektion

      Kann der Gesundheitszustand des versicherten Hundes nicht wiederhergestellt werden und ist, um das Leiden des Hundes zu beenden, eine Tötung durch Injektion tierärztlich angeraten, erstattet der Versicherer die hierfür angefallenen Kosten nach der GOT.

    4.5 Allgemeine Leistungsbegrenzung

      4.5.1 Die Übernahme von Kosten durch den Versicherer gemäß §4 Nr. 4 ist nur dann gewährleistet, wenn keine Einschränkungenund Ausschlüsse gem. der allgemeinen Versicherungsbedingungenvorliegen und dass die Untersuchungs- und Behandlungsmethodenund die vom Tierarzt verordneten/verschriebenen Medikamenteund das Verbrauchsmaterial nach dem aktuellen und allgemeinanerkannten Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft in Deutschland für die Unfallfolge medizinisch notwendig,zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sind.

      4.5.2 Ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten besteht nicht,wenn der Begünstigte Entschädigung aus einer gleichlaufenden,anderen, eigenen oder fremden Versicherung, die vor oder nachdieser Versicherung abgeschlossen wurde, in Anspruch nehmen kann.

    4.6 Allgemeine Versicherungsbedingungen

    Weitere wichtige Informationen (z. B. Rechte und Pflichten) entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese sind maßgeblich für die Erbringung der vorgenannten Leistungen und können kostenfrei gem. § 3 Nr. 3.2 abgerufen werden.

§ 5 Datenübertragung, Datenschutz

Die im Rahmen des vorliegenden Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten werden elektronisch erfasst und verarbeitet, soweit dies im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO zulässig ist.

§ 6 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderungen

    6.1 Jede Notfallmeldung und jede Anspruchserhebung im Hinblick auf die vertragsgegenständlichen Beistandsleistungen ist ausschließlich gegenüber der Deutschen Schutzbriefgesellschaft geltend zu machen. Dies gilt auch für alle Anzeigen und Erklärungen (z. B. Anschriftenänderung, Kündigung).

    6.2 Hat die versicherte Person eine Änderung ihrer Anschrift derDeutschen Schutzbriefgesellschaft nicht mitgeteilt, genügt für eineWillenserklärung der DSG, die der versicherten Person gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes andie letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach derAbsendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend fürden Fall einer Namensänderung der versicherten Person und wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie der versicherten Personohne die Anschriftenänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen sein würde.

§ 7 Anzuwendendes Recht

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.

§ 8 Ihre Verpflichtungen bei Leistungsinanspruchnahme – giltnur für Hunde-Schutz PREMIUM und PREMIUM Plus

    8.1 Zeigen Sie der Deutschen Schutzbriefgesellschaft den Versicherungsfall schnellstmöglich unter Nennung Ihrer Mitgliedsnummer an und stimmen sich mit uns darüber ab, ob undwelche Leistungen wir erbringen. Wir unterhalten einen Notdienst,der 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr für Sie erreichbar ist.

    8.2 Gestatten Sie uns jede zumutbare Untersuchung über Ursacheund Höhe des Versicherungsfalls und über den Umfang der Entschädigungspflicht. Zum Nachweis der Schadenhöhe legen Sieuns die angeforderten Belege, deren Beschaffung Ihnen zugemutet werden kann, innerhalb von 14 Tagen vor.

    8.3 Unterstützen Sie uns bei der Geltendmachung der aufgrund unserer Leistungen auf uns übergegangenen Ansprüchegegenüber Dritten und händigen Sie uns die hierfür benötigten Unterlagen aus.

    8.4 Geldbeträge, die wir für Sie verauslagt haben, müssen Sie unverzüglich nach deren Erstattung durch Dritte, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Auszahlung an uns zurückzahlen.

§ 9 Folgen, falls Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen -– gilt nur für Hunde-Schutz PREMIUM und PREMIUM Plus

    9.1 Wird eine dieser Verpflichtungen arglistig verletzt oder werdenwir arglistig über Tatsachen getäuscht, die für den Grund oder dieHöhe der Entschädigung von erheblicher Bedeutung sind, verlierenSie den DSG Hunde-Schutz für den geltend gemachten Versicherungsfall.

    9.2 Wird eine dieser Verpflichtungen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von erheblicher Bedeutung ist, vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt, können die Leistungen des DSG Hunde-Schutzes gekürzt werden, es sei denn, Sie können nachweisen, dass die Verletzung der Verpflichtung weder für den Eintritt, Umfang oder die Feststellung des Versicherungsfalls ursächlich war. Bei vorsätzlicher Verletzung behalten Sieden Versicherungsschutz nur, wenn die Verletzung nicht geeignet war, unsere Interessen ernsthaft zu beeinträchtigen, oder wenn Sie kein erhebliches Verschulden trifft.

§ 10 Änderungen

    10.1 Allgemeine Änderungen

    Wir sind berechtigt, diese Bedingungen oder Leistungen des Hunde-Schutzes zu ändern, soweit diese Änderungen geringfügigoder sachlich gerechtfertigt sind oder dies aus: notwendigen rechtlichen oder regulatorischen Gründen erfolgt („allgemeine Änderungen“). Sachlich gerechtfertigte allgemeine Änderungenkönnen vorgenommen werden aus Sicherheitsgründen (etwa imFalle technischer Entwicklungen oder bei Umständen, die die vertragskonforme Bereitstellung unserer Leistungen oder Systeme beeinträchtigen oder gefährden können); um existierende Merkmale des Hunde-Schutzes weiterzuentwickeln oder zuoptimieren sowie Services und Leistungen zu verbessern oder umzusätzliche Merkmale hinzuzufügen; um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und um die künftige Funktionsfähigkeit des Hunde-Schutzes sicherzustellen.

    10.2 Änderungen der Beiträge

      10.2.1 Wir sind berechtigt, die Beiträge nach billigem Ermessenund sachlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen. Soweit Sie in Deutschland leben oder deutsches Recht Anwendung findet, bleibt § 315 BGB unberührt. Eine Erhöhung der Beiträge kommt in Betracht und eine Ermäßigung der Beiträge ist vorzunehmen (insgesamt: „Änderungen derBeiträge“), um die uns entstehenden Kostensteigerungen und/oder Kostenersparnisse weiterzugeben, die auf von uns nicht beeinflussbaren äußeren Umständen beruhen und die sich auf die konkreten Kosten des Hunde-Schutzes auswirken, wie etwa Gesetzesänderungen, behördliche Verfügungen, allgemeine Preisänderungen für die erforderliche Hard- und/oder Software,Produktion und Lizensierung, sonstige allgemeine Kosten wie etwa Kosten externer Dienstleister, Lohnerhöhungen und/oder Änderungen von Steuern und Gebühren und/oder generelle undwesentliche Kosten-änderungen aufgrund von Inflation oder Deflation. Eine Änderung der Beiträge wird nur in dem Ausmaßerfolgen, in dem sich unsere eigenen Kosten und/oder die Steuernund/oder Abgaben insgesamt reduzieren oder erhöhen. Somitwerden wir Kostensteige-rungen nur an Sie weitergeben, wenn undsoweit diese nicht durch anderweitige Kostenreduzierungen ausgeglichen werden. Wir werden keine Änderungen der Beiträgevornehmen, die sich auf das vertragliche Gleichgewicht zwischendem Hunde-Schutz und der von Ihnen dafür erbrachten Beiträge auswirken.

      10.2.2 Nach Ablauf eines bezahlten Vertragsjahres (12 Monate)kann sich mit Beginn jedes Folgevertragsjahres, unabhängig von §10.2.1, der von Ihnen zu zahlende Beitrag für den Hunde-Schutzum 5 % des im vorherigen Vertragsjahr geltenden Betrageserhöhen, also im zweiten Vertragsjahr auf 105 % des im erstenVertragsjahr zu zahlenden Beitrags, im dritten Vertragsjahr auf105 % des im zweiten Vertragsjahr zu zahlenden Beitrages, etc.Die DSG kann in einem Jahr auf dieses Recht derBeitragsanpassung ganz oder teilweise verzichten.

    10.3 Wirksamwerden von allgemeinen Änderungen und Änderungen der Beiträge

    Wenn wir allgemeine Änderungen oder Änderungen der Beiträge(zusammen: „Änderung“ oder „Änderungen“) vornehmen, mit Ausnahme der Beitragsänderungen gem. § 10.2.2, setzen wir Sieüber die Änderungen und die Gründe für diese innerhalb einerangemessenen Frist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten derÄnderungen in Textform (etwa per E-Mail) in Kenntnis. Sie könnendie Änderungen ablehnen. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wennSie die Änderungen nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nachZugang der Information über die Änderungen abgelehnt haben. DieÄnderungen werden dann ab dem Datum wirksam, das wir Ihnen inTextform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt haben. Eine Änderung derBeiträge wird jedoch nicht vor Fälligkeit der nächstenBeitragsgebühr wirksam. Sie haben die Möglichkeit, IhrenSchutzbrief gem. § 12 unentgeltlich zu kündigen. Nehmen Sie eineÄnderung der Beiträge gem. § 10.2.2 nicht an, bleibt der bishervereinbarte Preis (einschließlich der automatischen Erhöhung nachZiffer 10.2.2) unverändert bestehen. Jedoch kann die DSG dannden Vertrag bis zum Ende des laufenden Vertragsjahres fristlos aufdessen Ende kündigen. Wir werden Sie zu Beginn der Frist vonmindestens 30 Tagen auf die Genehmigungswirkung bei fehlenderAblehnung, auf die für die Ablehnung geltende Frist und auf IhreKündigungsmöglichkeit hinweisen. Erweist sich eine Änderung alsungültig, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar,wird hierdurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigenÄnderungen oder Bedingungen nicht berührt. Das Recht derParteien jederzeit Änderungen einvernehmlich zu vereinbaren,bleibt unberührt. Andere Änderungsangebote lösen jedoch keinSonderkündigungsrecht nach dieser Ziffer aus.

    10.4 Entgelte für Inanspruchnahmen externer Leistungen von Drittanbietern werden – soweit die DSG nach Abstimmung mit Ihnen für Sie die entsprechenden Beträge zunächst ausgelegt hat und eine Einzugsermächtigung besteht – im Lastschriftverfahren eingezogen.

    10.5 Bei Nichtzahlung des Jahresbeitrages trotz eines ungekündigten, wirksamen Vertrages ist die DSG gem. § 8 berechtigt, für die anfallenden Kosten (z. B. Bankgebühren für Rücklastschriften etc.) eine Vertragsauflösungspauschale in Höhe von 9,50 Euro zu berechnen.

§ 11 Exklusiv-Angebote

Die DSG verpflichtet sich, Ihnen optional kostenpflichtige Exklusivangebote anzubieten. Diese werden Ihnen für eine bestimmte Dauer (mindestens jedoch vier Wochen, maximal 12 Monate) kostenlos zum Testen zur Verfügung gestellt. Sie werden auf das jederzeitige Widerrufsrecht und die Bedeutung Ihres Schweigens hingewiesen. Falls Sie die angebotenen Exklusivangebote NICHT wünschen, müssen Sie per Anruf oder per E-Mail an [email protected] entsprechend reagieren. Geschieht dies nicht und zahlen Sie nach Ablauf der Probezeit die Gebühr für das Exklusivangebot, so gilt das Angebot als angenommen. Neben dem DSG Hunde-Schutz-Vertrag kommt somit ein unabhängiger Vertrag zustande. Die Nutzungsbedingungen für diese Zusatzleistungen erhalten Sie mit separater Post oder E-Mail. Sie können diese kostenpflichtigen Exklusivangebote jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen und erhalten anteilig für die restlichen Monate Ihre Gebühren zurück, ohne dass dadurch Ihre anderen DSG Verträge berührt werden. Umgekehrt können Sie Ihre anderen DSG Verträge jederzeit kündigen, ohne dass dadurch die gegebenenfalls zusätzlich abgeschlossenen Verträge berührt werden. Sollten Sie generell kein Interesse an kostenpflichtigen Exklusivangeboten haben, können Sie sich einfach und jederzeit für diese Angebote sperren lassen. Eine künftige Teilnahme an diesen Exklusivangeboten ist in diesem Fall jedoch ausgeschlossen.

§ 12 Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrages

    12.1 In einer etwaigen Probezeit kann der Vertrag jederzeit storniert werden. Nach Ablauf eines etwaigen Probezeitraums läuft und verlängert sich der Vertrag für den in der Vertragsurkunde oder dem DSG Vertragskonfigurator angegebenen Zeitraum.

    12.2 Es können Mindestvertragslaufzeiten von einem Monat, einem Jahr oder zwei Jahren vereinbart werden. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Sie sind berechtigt, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Sollten Sie Ihren Beitrag nicht monatlich, sondern quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im Voraus gezahlt haben, erhalten Sie für die restlichen, zu viel gezahlten Monate Ihre Gebühren umgehend zurück. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist ist der Zugang der Kündigung bei der Deutsche Schutzbriefgesellschaft mbH, Am Lenkwerk 5, 33609Bielefeld, E-Mail: [email protected], Fax: +49 (0)521 7000771, maßgeblich.

    12.3 Die DSG ist bei Nichtzahlung des Jahresbeitrages nach Fälligkeit und fruchtlosem Ablauf einer zur Zahlung gesetzten Frist von mindestens 14 Tagen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

    12.4 Im Anschluss an jede Beendigung von jedweder individuellen Nutzung der Services vom DSG Hunde-Schutz, hält die DSG sich das Recht vor, eine Information hierüber an andere registrierte Nutzer, mit denen die DSG annimmt, dass diese in Kontakt mit dem Kunden standen, zu versenden. Die Entscheidung der DSG Ihre Registrierung zu beenden und/oder weitere Hunde-Schutz Kunden zu benachrichtigen mit dem die DSG annimmt, dass Sie in Kontakt standen, impliziert nicht bzw. sagt keinesfalls aus, dass die DSG Aussagen über den individuellen Charakter, generelle Reputation, persönliche Charakteristika noch über den Lebensstil trifft.

    12.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden sämtliche vom DSG Hunde-Schutz-Kunden hinterlegte Daten von der DSG gelöscht.

§ 13 Haftungsausschluss

    13.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder der Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der DSG, eines von deren gesetzlichen Vertretern oder einer von deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

    13.2 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die DSG sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften.

    13.3 Sei verpflichten sich, die Hunde-Schutz-Leistungen ihrer Bestimmung nach zu nutzen und Handlungen zu unterlassen, die der DSG selbst oder anderen DSG-Kunden oder Dritten schaden, gefährden oder einschränken können. Die bestimmungsgemäße Nutzung ergibt sich aus allen Informationen und Hinweisen, die die DSG jeweils in ihrer aktuellen Fassung auf der Webseite, in Bedienungsanleitungen oder sonstigen Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Kenntnis bringt. Die von der DSG vorgehaltenen GPS-Tracker wurden speziell für die Ortung von Haustieren entwickelt und dürfen daher nur für diesen Zweck genutzt werden. In einigen Destinationen und Regionen können dort vorherrschende Gesetzgebungen über Positionsbestimmung und Ortung von Tieren, Personen oder Gegenständen abweichende Leistungen erwirken. Grundsätzlich sind sie als Nutzer der Hunde-Schutz-Leistungen für die Einhaltung der Gesetze oder Vorschriften verantwortlich.

    13.4 Die DSG bietet Inhen neben den Tracking-Diensten die Möglichkeit, Inhalte (z.B. Vital- und Notfalldaten) über sich und dessen Haustier in speziellen Datenbanken einzustellen. Dabei haben Sie insbesondere folgende Regeln einzuhalten:

    • Alle Dateneinträge und -eingaben persönlicher Daten in Ihrem Profil erfolgen auf Ihr eigenes Risiko.

    • Die Veröffentlichung von Daten Dritter (z.B. das Anlegen eines Profils für Dritte) ohne deren Zustimmung oder das Hochladen von Bild-/Fotomaterial, das eine dritte Person ohne dessen Zustimmung zeigt, ist unzulässig.

    • Sie tragen die alleinige Verantwortung für alle von Ihnen eingetragenen Daten und Inhalte. Sei verpflichten sich insbesondere, keine sittenwidrigen, pornografischen, obszönen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder verharmlosenden, politisch radikalen, beleidigenden oder sonstigen rechtswidrigen Inhalte zu verbreiten.

    • Sie haben die DSG für Schäden und Ansprüche Dritter gleich welcher Art, die aus Ihrer Verletzung der vorgenannten Punkte resultieren, schad- und klaglos zu halten.

    • Die DSG behält sich bei Verstößen durch Sie gegen diese Geschäftsbedingungen das Recht vor, Sie zu verwarnen, Inhalte von Ihnen zu löschen, Sie vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen und Ihr Profil zu löschen.

    13.5 Mittels dem Hunde-Schutz-GPS-Tracking haben Sie die Möglichkeit, Standortdaten Ihres Hundes bzw. des Endgerätes abzurufen. Die DSG behält sich aus Missbrauchs- und Sicherheitsgründen das Recht vor, so genannte Tracking-Sessions zu beenden. Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch der Hunde-Schutz-Leistungen (z.B. bei Softwaremanipulation), ist die DSG zur sofortigen Beendigung der Leistungen und zur fristlosen oder vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen berechtigt, ohne dass ein Rückforderungsanspruch für bereits bezahlte Entgelte besteht.

Geld-zurück-Garantie

Die Deutsche Schutzbriefgesellschaft steht für hohe Kundenzufriedenheit und ist dafür bekannt, dass ein hoch qualifiziertes und motiviertes Team Ausgezeichnetes leistet. Sollten Sie mit unserer Leistung dennoch einmal unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an: [email protected] oder +49 (0)521 7000 150. Selbstverständlich können Sie auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit jederzeit unter Angabe der fehlenden oder mangelhaften Leistung (schriftlich) – unabhängig von der Kündigungsfrist – kündigen und erhalten anteilig für die restlichen Monate Ihre Jahresgebühr zurück.

Gesetzliche Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an die Deutsche Schutzbriefgesellschaft mbH, Am Lenkwerk 5, 33609 Bielefeld, E-Mail: [email protected], Fax: +49 (0)521 7000 771 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

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